Erlaubnis für Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer
Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
Hinweise für Wiehl
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Links § 34c Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html]
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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