Erlaubnis für Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer

    Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Neue Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter seit 01.08.2018

    Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 17. Oktober 2017 wurde für Wohnimmobilienverwalter erstmals eine gewerberechtliche Erlaubnispflicht in § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung eingeführt. Die Erlaubnispflicht betrifft sowohl Verwalter von Wohneigentum als auch Verwalter von Mietwohnungen.

    Voraussetzung für die seit 01.08.2018 erforderliche Erlaubniserteilung ist neben dem Vorliegen von gewerberechtlicher Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse unter anderem der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus schreibt das Gesetz für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung von 20 Stunden sowohl für die Erlaubnisinhaber als auch für die fest angestellten Wohnimmobilienverwalter innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren vor.

    Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Einzelheiten, insbesondere zu den Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung und zur Ausgestaltung der neuen Weiterbildungspflicht.

    Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Pfandleiher

    Wenn Sie in einem dieser Bereiche tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG) ist für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter eine Erlaubnis zu beantragen.

    Bei juristischen Personen (z.B., GmbH, AG) ist die Gesellschaft Antragsstellerin. In diesem Fall ist für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) ein Antragsvordruck einzureichen.

    Bearbeitungszeitraum:

    im Regelfall 4 bis 6 Wochen


    Link zum Online Dienst >


    Formulare:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten - 32/3

    Adresse

    Hausanschrift

    Worringer Straße 111

    40210 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "0") für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller sowie ggf. für die mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung beauftragte(n) Person(en).
      Bei juristischen Personen ist das Führungszeugnis für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen vorzulegen. Das Führungszeugnis erhalten Sie bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde
    • Gewerbezentralregisterauszuges (Belegart 9) zur Vorlage beim Ordnungsamt für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller sowie ggf. für die mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung beauftragte(n) Person(en). Den Gewerbezentralregisterauszug beantragen Sie bei dem für den Wohnsitz zuständigen Ordnungsamt.
    • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, für jede Antragstellerin bzw. jeden Antragsteller.
      Bei einer juristischen Person ist diese Bescheinigung auch für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen vorzulegen
    • Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) der Stadtkasse unter https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/554330/show für jede Antragstellerin bzw. jeden Antragsteller. Bei einer juristischen Person ist diese Bescheinigung auch für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen vorzulegen
    • Bestätigung des Insolvenzgerichts des zuständigen Amtsgerichts, für jede Antragstellerin bzw. jeden Antragsteller. Bei einer juristischen Person ist diese Bescheinigung auch für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen vorzulegen
    • Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de,
      für jede Antragstellerin bzw. jeden Antragsteller. Bei einer juristischen Person ist diese Bescheinigung auch für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen vorzulegen
    • Ausgefülltes Anzeigeformular für eine Gewerbetätigkeit nach § 14 Gewerbeordnung (GewO)
    • Mitarbeitervertrag (1 Kopie für die Verwaltungsakte) bei als Handelsvertreterinnen/ Handelsvertreter im Sinne des § 84 Handelsgesetzbuch (HGB) tätigen Gewerbetreibenden
    • Handelsregisterauszug (neuester Stand) bei bereits im Handelsregister eingetragenen Firmen
    • Kopie des Ausweises und ggfs. Aufenthaltstitel

    Für eine Erlaubnis für das Pfandleihergewerbe benötigen Sie zusätzlich: Vermögens-/Kapitalnachweis über liquide Mittel in Höhe von minimal 250.000 Euro sowie Versicherungsnachweis.

    Für die Erlaubnis des Wohnimmobilienverwalters benötigen Sie zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung.

    Für juristische Personen in Gründung ist der Antrag nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrages zu stellen. 

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.  

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Notwendig ist der Nachweis der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit. Diese ist in der Regel gegeben, wenn die unten aufgeführten Unterlagen vollständig und ohne negative Einträge vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de