Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Personalausweis

    Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im praktischen Scheckkartenformat!

    Neuerungen:

    Die aufgedruckten persönlichen Daten und das Passfoto sind im neuen Personalausweis auch digital gespeichert.

    Seit dem 01. August 2021 ist es Pflicht die Fingerabdrücke digital zu speichern. Sie sind auf dem Ausweis nicht sichtbar.

    Auf die biometrischen im Personalausweis gespeicherten Daten (= Foto, Fingerabdrücke, persönliche Daten) können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

    Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion.

    Alle wichtigen Infos zu den Funktionen, der Nutzung und was Sie dafür brauchen finden Sie hier:

    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html

     

    Antragstellung:

    Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen.

    Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, sowie der Aufnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Sollte dies aus z.B. gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (Buergerbuero@stadt-luedinghausen.de) oder per Telefon (02591/926-0) um eine individuelle Lösung zu finden.

    Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit.

    Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht.

    Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.

     

    Unter 16 Jahre

    Den Antrag für den Personalausweis müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Das Kind muss bei Beantragung mit vor Ort sein. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

    Bei Beantragung muss ein alter Ausweis/Pass oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden!

     

    Abholung:

    Bei Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres muss einer der Sorgeberechtigten den Personalausweis abholen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahr muss der Antragsteller persönlich zur Abholung erscheinen oder eine Vollmacht für den Abholer ausstellen.

     

    Lieferung per Fahrradkurier:

    Beantragte Dokumente können durch unseren Partner LH-Brise per Fahrradkurier klimaneutral direkt nach Hause geliefert werden. Die Vollmacht für den Fahrradkurier zur Lieferung der Dokumente erteilen Sie hier vor Ort.

    Hinweis für Personalausweise: Beim Personalausweis muss der Erhalt des sogenannten PIN Briefes bestätigt werden, bevor der Personalausweis ausgeliefert werden kann. Hierfür erhalten Sie bei Antragsstellung einen Vordruck, den Sie bitte zurücksenden, gerne auch digital beispielsweise als Foto oder Scan.

    Ein PIN-Brief wird nur dann von der Bundesdruckerei ausgestellt, wenn die antragsstellende Person zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und neun Monate ist.

    Der Personalausweis kann nur per Kurier zugestellt werden, wenn der bisherige Personalausweis bereits entwertet wurde.

    Die Kosten belaufen sich auf 5,90 Euro pro Lieferung.

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Personalausweisgesetz

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-0

    Fax: 02591 926-139

    E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

    • Personalausweis und/oder Kinderreisepass/-ausweis und/oder Reisepass (Bei Erstantrag Geburtsurkunde)
    • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
      bitte beachten Sie unbedingt die Information der Bundesdruckerei unter: https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Fotomustertafel-72dpi.pdf
    • bis zum 16. Lebensjahr: persönliche Vorsprache von min. einem gesetzlichen Vertreter/Sorgeberechtigten (mit Personalausweis/Reisepass) und einer schriftlichen Einverständniserklärung des anderen gesetzlichen Vertreters/Sorgeberechtigten
    • Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein

    Formulare

    Hinweise für Lüdinghausen

    Voraussetzungen

    • Personalausweis wurde gestohlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdinghausen

    Verfahrensablauf

    Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.

    Diebstahl beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Diebstahls­meldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de