Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut Erteilung

    Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beantragen

    Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Psychotherapeuten ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

    Beschreibung

    Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt den Beruf des Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

    Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

    Die Approbation wird unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit erteilt, wenn

    • Sie das Studium , das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, erfolgreich absolviert haben,
    • Sie die psychotherapeutische Staatsprüfung bestanden haben,
    • Sie sich nicht eines  Verhaltens  schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergib,
    • Sie zur Ausübung des Berufs  gesundheitlich geeignet  sind und
    • Sie die zur Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
    • kurzgefasster Lebenslauf
    • Bundeszentralregisterauszug (Belegart O), der nicht älter als einen Monat sein darf
    • Prüfungszeugnis
    • amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulurkunde (Masterurkunde), aufgrund dessen die Zulassung zur psychotherapeutischen Ausbildung erfolgt ist
    • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Approbation wird unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit erteilt, wenn Sie

    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
    • das vorgeschriebene Studium abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben,
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
    •  Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie, ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
    • Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Approbationsbehörde ggf. nachgefordert.
    • Die zuständige Approbationsbehörde prüft auf Basis der eingereichten Unterlagen die Approbationsvoraussetzungen.
    • Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Im Bereich der Regelapprobation gibt es keine bundesweite Regelung zur Bearbeitungsdauer. Dies variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

    Kosten

    Richtet sich nach den jeweiligen Verwaltungsgebührenordnungen der Länder bzw. der zuständigen Stellen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) am 28.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de