Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

    Hinweise für Lippe

    30 – das ist die wichtigste Zahl in der Zulassung eines historischen Fahrzeugs. So erhalten Sie ein H-Kennzeichen, das für „historisches Fahrzeug“ steht, für Ihren Oldtimer.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Für Oldtimer können auf Antrag Oldtimer-Kennzeichen („H-Kennzeichen“) zugeteilt werden.
    Als Oldtimer gelten Fahrzeuge,

    • die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    • weitestgehend dem Originalzustand entsprechen,

    • in einem guten Erhaltungszustand sind und

    • zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

    Das Oldtimer-Kennzeichen kann auch mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden.


    Kfz-Steuer und Abgasuntersuchung

    Alle Fahrzeuge mit Otto-Motor, die vor dem 01.07.1969 gebaut beziehungsweise erstmals zugelassen wurden, sind von der Abgasuntersuchung befreit. Das Gleiche gilt für Dieselfahrzeuge, die vor dem 01.01.1977 erstmals zugelassen wurden.

    Die Kfz-Steuer ist bei H-Kennzeichens pauschaliert.

    Fahrzeuge mit ungünstigem Abgasverhalten sollten Umweltzonen meiden. Oldtimer mit H-Kennzeichen sind davon ausgenommen.

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Barntrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Alverdisser Straße 28

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-1911

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Bad Salzuflen

    Adresse

    Hausanschrift

    Louis-Uekermann-Weg 2

    32107 Bad Salzuflen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-1865

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-2854

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief)

    • bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
      Betriebserlaubnis

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    • Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV)

    • wenn das Fahrzeug zugelassen ist, das Kennzeichen aber geändert werden soll:
      Kennzeichenschilder

    • Nachweis der Halterdaten, wie

      • Amtlicher Lichtbildausweis (Original) bei natürlichen Personen

      • Handels- oder Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen

    Hinweis: Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.

    • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

    • SEPA-Mandat für die Erhebung der Kfz-Steuer

    • eine Vertretungsvollmacht (mit Einverständniserklärung für die Steuer- und Gebührenrückstandsprüfung) und einen Lichtbildausweis des Bevollmächtigten, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint

    • bei Zulassung auf Minderjährige /schwerbehinderte Minderjährige besondere Einwilligung der gesetzlichen Vertreter; (siehe unten)

    • Gutachten nach § 23 StVZO; dieses Gutachten ist 18 Monate ab Tag der Ausstellung gültig

    • bei einer Umschreibung aus einem anderen Kreis, einer Wiederzulassung, Zulassung eines bereits gelöschten Fahrzeuges oder Umschreibung müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

    Das Fahrzeug

    • ist vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen,
    • entspricht weitestgehend dem Originalzustand,
    • ist in einem guten Erhaltungszustand und
    • dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    In der Regel direkt im Termin.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de