Futtermittel
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Futtermittel und Tierarzneimittel
Überwachung von Tierarzneimitteln und Futtermitteln
Hormonskandal, Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln oder Missbrauch von Betäubungsmitteln sind Schlagzeilen, die immer wieder in den Medien auftauchen. Um dem Missbrauch mit Medikamenten vorzubeugen, unterliegt der Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren der ständigen Überwachung. Bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, dürfen nur zugelassene Arzneimittel und nur in dem unbedingt nötigen Umfang eingesetzt werden. Als Nachweis einer ordnungsgemäßen Behandlung erhält der Tierhalter für jedes für solche Tiere abgegebene Medikament von seinem Tierarzt einen Abgabebeleg. Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen zur Anwendung bei Tieren nur in der Apotheke oder vom behandelnden Tierarzt abgegeben werden.
Ziel der Futtermittelüberwachung ist es, zu verhindern, dass Futtermittel derart hergestellt oder eingesetzt werden, dass sie die Gesundheit der Tiere oder mittelbar die des Menschen über Lebensmittel tierischer Herkunft schädigen können.
Der Oberbergische Kreis ist zuständig für die Futtermittelüberwachung, sofern
- landwirtschaftliche Betriebe oder Tierhalter Einzelfutter erzeugen, behandeln oder in Verkehr bringen,
- landwirtschaftliche Betriebe oder Tierhalter Mischfutter für den eigenen Tierbestand herstellen oder
- Tierhalter Futtermittel verfüttern.
Weitere Informationen zur Anwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, gibt das Merkblatt (siehe Bereich "Downloads").
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Ansprechpartner
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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