Futtermittel

    Futtermittel

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Futtermittel und Tierarzneimittel
    Überwachung von Tierarzneimitteln und Futtermitteln

    Hormonskandal, Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln oder Missbrauch von Betäubungsmitteln sind Schlagzeilen, die immer wieder in den Medien auftauchen. Um dem Missbrauch mit Medikamenten vorzubeugen, unterliegt der Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren der ständigen Überwachung. Bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, dürfen nur zugelassene Arzneimittel und nur in dem unbedingt nötigen Umfang eingesetzt werden. Als Nachweis einer ordnungsgemäßen Behandlung erhält der Tierhalter für jedes für solche Tiere abgegebene Medikament von seinem Tierarzt einen Abgabebeleg. Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen zur Anwendung bei Tieren nur in der Apotheke oder vom behandelnden Tierarzt abgegeben werden.

    Ziel der Futtermittelüberwachung ist es, zu verhindern, dass Futtermittel derart hergestellt oder eingesetzt werden, dass sie die Gesundheit der Tiere oder mittelbar die des Menschen über Lebensmittel tierischer Herkunft schädigen können.

    Der Oberbergische Kreis ist zuständig für die Futtermittelüberwachung, sofern

    • landwirtschaftliche Betriebe oder Tierhalter Einzelfutter erzeugen, behandeln oder in Verkehr bringen,
    • landwirtschaftliche Betriebe oder Tierhalter Mischfutter für den eigenen Tierbestand herstellen oder
    • Tierhalter Futtermittel verfüttern.

    Weitere Informationen zur Anwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, gibt das Merkblatt (siehe Bereich "Downloads").

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Tierärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de