Sonn- und Feiertagsausnahmen

    Sonn- und Feiertagsschutz

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Verschiedene Aktivitäten, denen man werktags ohne Einschränkung nachgehen kann, sind an Sonn- und Feiertagen verboten. Dazu gehören neben der Geschäftsöffnung zahlreiche Beschäftigungen, die die Mitmenschen – beispielsweise durch Lärmbelästigung – in ihrer Ruhe beeinträchtigen könnten, sowie grundsätzlich das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Hier gibt es allerdings natürlich verschiedene Ausnahmen.

    Zusätzliche Verbote gelten an den stillen Feiertagen; diese sind Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag sowie Volkstrauertag.

    Für die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes ist das Ordnungsamt zuständig. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte zu den Detailregelungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kierspe

    Fristen

    Hinweise für Kierspe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kierspe

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kierspe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de