Hausmüll

    Restabfälle

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Wenn Sie ein Grundstück in Schalksmühle besitzen, kaufen, verkaufen oder überschreiben, fallen für Sie Grundbesitzabgaben an. Darin enthalten sind die Grundsteuer A und/oder B, Entwässerungsgebühren sowie Abfallbeseitigungsgebühren.

    Die Grundsteuer A und/oder B wird für neue Eigentümer anhand eines vom Finanzamt festgelegten Einheitswertes ab dem 01. Januar des folgenden Jahres zugerechnet.

    Käufer/in und Verkäufer/in können einvernehmlich gegenüber der Gemeindeverwaltung erklären, dass die Grundbesitzabgaben zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs von dem neuen Eigentümer / der neuen Eigentümerin übernommen werden. Bitte nutzen Sie dafür den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck "Eigentumswechselanzeige" im Bereich Formulare. 

    Aus technischen Gründen erhalten Eigentümer/innen für Entwässerungsgebühren einen separaten Bescheid von der Gemeindeverwaltung; für Grundsteuern und Abfallbeseitigungsgebühren erhalten Sie einen gemeinsamen Bescheid.


    Sollte Ihr Objekt nicht an die Kanalisation angeschlossen sein, und Sie Fragen zu den Kleineinleiterabgaben oder Klärschlamm-Gebühren haben, stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen gerne zur Verfügung. 


    Einzelheiten zur Höhe der obigen Steuern, Gebühren und Abgaben ergeben sich aus den örtlichen Satzungen inklusive den Festsetzungen lt. Haushaltssatzung (Bestandteil des Haushaltsplans). Diese werden in der Regel jährlich neu festgelegt. 

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Finanzbuchhaltung, Steuern und Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 - 84-0

    Fax: 02355 - 84-299

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Finanzbuchhaltung, Steuern und Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 - 84-0

    Fax: 02355 - 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Einheitswertbescheid des Finanzamtes

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schalksmühle

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    • Grundsteuergesetz
    • Haushaltssatzung
    • Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
    • Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
    • Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültig ab 01.01.2024:

     

    Grundsteuer

    Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)

    Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)

     

    Abfall

    Restabfall pro Liter: 2,16 €

    zusätzlicher Papierbehälter pro Liter: 0,06 €

    Abfallsack: 1,70 €

     

    Kanalbenutzung für neue Kanalanschlüsse ab 01.01.2020

    Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,81 €

    Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,75 €

    Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,15 €

    Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,93 €

     

    Kanalbenutzung für Kanalanschlüsse vor dem 01.01.2020

    Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,60 €

    Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,54 €

    Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,11 €

    Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,89 €

     

    Klärschlammbeseitigungsgebühr pro cbm: 45,90 €

    Kleineinleiterabgabe pro Person: 17,90 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de