Restabfälle
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Wenn Sie ein Grundstück in Schalksmühle besitzen, kaufen, verkaufen oder überschreiben, fallen für Sie Grundbesitzabgaben an. Darin enthalten sind die Grundsteuer A und/oder B, Entwässerungsgebühren sowie Abfallbeseitigungsgebühren.
Die Grundsteuer A und/oder B wird für neue Eigentümer anhand eines vom Finanzamt festgelegten Einheitswertes ab dem 01. Januar des folgenden Jahres zugerechnet.
Käufer/in und Verkäufer/in können einvernehmlich gegenüber der Gemeindeverwaltung erklären, dass die Grundbesitzabgaben zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs von dem neuen Eigentümer / der neuen Eigentümerin übernommen werden. Bitte nutzen Sie dafür den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck "Eigentumswechselanzeige" im Bereich Formulare.
Aus technischen Gründen erhalten Eigentümer/innen für Entwässerungsgebühren einen separaten Bescheid von der Gemeindeverwaltung; für Grundsteuern und Abfallbeseitigungsgebühren erhalten Sie einen gemeinsamen Bescheid.
Sollte Ihr Objekt nicht an die Kanalisation angeschlossen sein, und Sie Fragen zu den Kleineinleiterabgaben oder Klärschlamm-Gebühren haben, stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Einzelheiten zur Höhe der obigen Steuern, Gebühren und Abgaben ergeben sich aus den örtlichen Satzungen inklusive den Festsetzungen lt. Haushaltssatzung (Bestandteil des Haushaltsplans). Diese werden in der Regel jährlich neu festgelegt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Sachgebiet Finanzbuchhaltung, Steuern und Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 - 84-0
Fax: 02355 - 84-299
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Telefon Festnetz: 02355 - 84-0
Fax: 02355 - 84-299
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Einheitswertbescheid des Finanzamtes
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
- Grundsteuergesetz
- Haushaltssatzung
- Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
- Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung
Verfahrensablauf
Hinweise für Schalksmühle
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schalksmühle
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
Gültig ab 01.01.2024:
Grundsteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Abfall
Restabfall pro Liter: 2,16 €
zusätzlicher Papierbehälter pro Liter: 0,06 €
Abfallsack: 1,70 €
Kanalbenutzung für neue Kanalanschlüsse ab 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,81 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,75 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,15 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,93 €
Kanalbenutzung für Kanalanschlüsse vor dem 01.01.2020
Schmutzwassergebühr pro cbm: 3,60 €
Schmutzwassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro cbm: 1,54 €
Niederschlagswassergebühr pro qm: 1,11 €
Niederschlagswassergebühr Ruhrverbandsmitglieder pro qm: 0,89 €
Klärschlammbeseitigungsgebühr pro cbm: 45,90 €
Kleineinleiterabgabe pro Person: 17,90 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Eigentumswechselanzeige
- Einzugsermächtigung / SEPA Lastschriftmandat - Online
- Einzugsermächtigung / SEPA Lastschriftmandat - Allgemeiner Vordruck
- Einzugsermächtigung / SEPA Lastschriftmandat - Für Entwässerungsgebühren
- Örtliche Satzungen Haushaltsplan inkl. Haushaltssatzung Einheitswert Finanzamt Lüdenscheid
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen