Zuschuss zur Restabfalltonne (Windelzuschuss) oder Sozialtonne beantragen
Hinweise für Hopsten
Die Gemeinde Hopsten gewährt Familien mit Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Zuschuss zur Restabfalltonne (sog. Windeltonne) oder stellt in bestimmten Fällen kostenfreie Sozialtonnen zur Verfügung.
Beschreibung
Hinweise für Hopsten
Familien mit mindestens einem Kind unter 3 Jahren wird auf Antrag ein Zuschuss zur Abfallgebühr (Windelzuschuss) gewährt. Der Zuschuss wird rückwirkend nach Ablauf des Jahres gewährt.
Der Zuschuss wird auf die Jahresabfallgebühr in folgender Höhe gewährt:
für das 120-Liter-Gefäß 20,00 EUR
für das 240-Liter-Gefäß 40,00 EUR
Für pflegebedürftige Personen wird auf Antrag eine Sozialtonne bereitgestellt. Der Antragssteller muss seine Pflegebedürftigkeit und insbesondere den Bedarf und erhöhten Anfall von Inkontinenzartikeln mittels ärztlicher Bescheiniung nachweisen. In solchen Fällen wird ein Gefäß in identischer, wie bereits vorhandener Grö0e, kostenfrei zu Verfügung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Hopsten
Der Zuschuss zur Abfallentsorgungsgebühr ist bis zum 30.11. des laufenden Jahres zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen