Hausmüll

    Zuschuss zur Restabfalltonne (Windelzuschuss) oder Sozialtonne beantragen

    Hinweise für Hopsten

    Die Gemeinde Hopsten gewährt Familien mit Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Zuschuss zur Restabfalltonne (sog. Windeltonne) oder stellt in bestimmten Fällen kostenfreie Sozialtonnen zur Verfügung.

    Beschreibung

    Hinweise für Hopsten

    Familien mit mindestens einem Kind unter 3 Jahren wird auf Antrag ein Zuschuss zur Abfallgebühr (Windelzuschuss) gewährt. Der Zuschuss wird rückwirkend nach Ablauf des Jahres gewährt.

    Der Zuschuss wird auf die Jahresabfallgebühr in folgender Höhe gewährt:

    für das 120-Liter-Gefäß 20,00 EUR
    für das 240-Liter-Gefäß 40,00 EUR

    Für pflegebedürftige Personen wird auf Antrag eine Sozialtonne bereitgestellt. Der Antragssteller muss seine Pflegebedürftigkeit und insbesondere den Bedarf und erhöhten Anfall von Inkontinenzartikeln mittels ärztlicher Bescheiniung nachweisen. In solchen Fällen wird ein Gefäß in identischer, wie bereits vorhandener Grö0e, kostenfrei zu Verfügung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzen & Digitalisierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bunte Straße 35

    48496 Hopsten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5458 932520

    Fax: +49 5458 932593

    E-Mail: finanzen@hopsten.de

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hopsten

    Formulare

    Hinweise für Hopsten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hopsten

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hopsten

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hopsten

    Fristen

    Hinweise für Hopsten

    Der Zuschuss zur Abfallentsorgungsgebühr ist bis zum 30.11. des laufenden Jahres zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hopsten

    Kosten

    Hinweise für Hopsten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hopsten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hopsten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de