Berufliches Gymnasium Aufnahme

    Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium anmelden.

    Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium anmelden können.

    Beschreibung

    An einem Beruflichen Gymnasium können Sie:

    • die allgemeine Hochschulreife und zusätzlich einen Berufsabschluss oder
    • berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die allgemeine Hochschulreife

    erwerben.

     

    Sie verfolgen das Ziel die allgemeine Hochschulreife und zusätzlich einen Berufsabschluss zu erwerben? Mit dieser Doppelqualifizierung stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Das Abitur berechtigt zum Studium an allen Hochschulen.

    Unterricht

    Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in Fachbereiche. Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums, die doppeltqualifizierend einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die allgemeine Hochschulreife vermitteln, dauern bis zu vier Jahre.

    Der Unterricht in Beruflichen Gymnasien ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer der Stundentafel sind nach Aufgabenfeldern geordnet: sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch. Religionslehre und Sport oder Sport/Gesundheitsförderung sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

    Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profil bildenden Fächer sowie in der Regel Mathematik, eine Naturwissenschaft, Englisch, die zweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Diese Fächer bereiten gezielt auf ein entsprechendes Studium vor.

    Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesellschaftslehre mit Geschichte. Im Differenzierungsbereich können die Schulen individuelle und regionale Schwerpunkte anbieten.

    In der Jahrgangsstufe 12 wird ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen durchgeführt.

    Am Ende der Jahrgangsstufe 13 sind die Abiturprüfung und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung abzulegen. Der zweite Teil der Berufsabschlussprüfung zu Staatlich geprüften Assistentinnen und Assistenten erfolgt nach einem schulisch begleiteten zwölfwöchigen Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 14.

    Die Erzieherinnen und Erzieher absolvieren nach der Abiturprüfung und dem ersten Teil der Berufsabschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 14 ein zwölfmonatiges Berufspraktikum, das mit dem zweiten Teil der Berufsabschlussprüfung endet.

    Nach erfolgreichem Durchlaufen des Bildungsganges, erwerben Sie die Abschlüsse

    • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
    • Berufsabschluss nach Landesrecht

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Studium an allen Hochschulen
    • Einstieg in die Berufstätigkeit

     

    Sie verfolgen das Ziel berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die allgemeine Hochschulreife zu erwerben?

    In Verbindung von allgemeiner und beruflicher Bildung gelangen Sie in diesen Bildungsgängen zum Abitur, sofern Sie über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügen.

     

    Unterricht

    Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in Fachbereiche. Der Unterricht in Beruflichen Gymnasien ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer der Stundentafel sind nach Aufgabenfeldern geordnet: sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch. Religionslehre und Sport oder Sport/Gesundheitsförderung sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

    Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profil bildenden Fächer sowie in der Regel Mathematik, eine Naturwissenschaft, Englisch, die zweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Diese Fächer bereiten gezielt auf ein entsprechendes Studium oder eine Berufsausbildung vor.

    Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesellschaftslehre mit Geschichte. Im Differenzierungsbereich können die Schulen individuelle und regionale Schwerpunkte anbieten.

    Nach erfolgreichem Durchlaufen des Bildungsganges, erwerben Sie die den Abschluss

    • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

    Anschlussmöglichkeiten

    • Studium an allen Hochschulen
    • Berufsausbildung

    Über die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium entscheidet die Schulleitung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Märkischer Kreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.

    Voraussetzungen

    Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zum Beruflichen Gymnasium über das Internetportal Schüler Online ( www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sofern Sie die den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Berufskolleg erworben haben, können Sie unter Beibehaltung des Fachbereichs/des fachlichen Schwerpunkts unmittelbar in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden. Sie müssen dabei Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.
    • Sofern Sie die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber in einen anderen Fachbereich/fachlichen Schwerpunkt wechseln möchten, können Sie in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
    • Sofern Sie die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber nicht über die notwendigen Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache verfügen, können Sie in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
    • Falls Sie den Bildungsgang nach der Jahrgangstufe 11, 12 oder 13 verlassen, kann Ihnen unter Vorliegen der entsprechenden Bedingungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden.

    Weitere Informationen

    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachschule-anlage-e/beschreibung-der-bildungsgaenge/beschreibung.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de