Berufliches Gymnasium Aufnahme

    Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium anmelden.

    Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium anmelden können.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung.

    Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule.

    Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Anmeldung zur Grundschule:

    • Ausgefülltes Anmeldeformular
    • Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
    • Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin
    • Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben

    Anmeldung zur weiterführenden Schule:

    • das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4 
    • Übergangsempfehlung der Grundschule
    • Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
    • Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist

    Voraussetzungen

    Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zum Beruflichen Gymnasium über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sofern Sie die den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Berufskolleg erworben haben, können Sie unter Beibehaltung des Fachbereichs/des fachlichen Schwerpunkts unmittelbar in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden. Sie müssen dabei Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.
    • Sofern Sie die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber in einen anderen Fachbereich/fachlichen Schwerpunkt wechseln möchten, können Sie in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
    • Sofern Sie die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber nicht über die notwendigen Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache verfügen, können Sie in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
    • Falls Sie den Bildungsgang nach der Jahrgangstufe 11, 12 oder 13 verlassen, kann Ihnen unter Vorliegen der entsprechenden Bedingungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden.

    Weitere Informationen

    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachschule-anlage-e/beschreibung-der-bildungsgaenge/beschreibung.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de