Glücksspielveranstaltung

    Glücksspielautomaten - Aufstellererlaubnis

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch weitere Genehmigungen benötigt. Erst wenn die entsprechenden Erlaubnisse vorliegen, kann das Gewerbe angemeldet werden.

    Wer eine Spielhalle betreiben möchte, muss zuvor, neben den baurechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bei der örtlichen Ordnungsbehörde oder online eine Spielhallenerlaubnis beantragen.

    Automatenaufsteller dürfen Geldspielgeräte nur aufstellen wenn die zuständige Behörde zuvor durch eine Geeignetheitsbestätigung schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort hierfür geeignet ist.

    Die Stadt Kierspe erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten in den Gaststätten und Spielhallen sowie für alle Tanzveranstaltungen gewerblicher Art Vergnügungssteuer. Die Geräte sind umgehend nach deren Aufstellen bzw. Entfernen an- bzw. abzumelden. Ebenso hat der Veranstalter die gewerbliche Tanzveranstaltung anzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Für Ihren Antrag benötigen wir:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass

    • eine Geeignetheitsbestätigung

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Die Kosten für die Spielhallen- und Aufstellererlaubnis sowie für die Geeignetheitsbestätigung erfragen Sie bitte beim zuständigen Mitarbeiter

    Die zu zahlende Steuer ist in der zur Zeit gültigen Vergnügungssteuersatzung geregelt. Da sich die Steuer aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die zu zahlenden Steuer bei dem angegebenen Mitarbeiter.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zu Glücksspielautomaten - Aufstellerlaubnis Online finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de