Glücksspielautomaten - Aufstellererlaubnis
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch weitere Genehmigungen benötigt. Erst wenn die entsprechenden Erlaubnisse vorliegen, kann das Gewerbe angemeldet werden.
Wer eine Spielhalle betreiben möchte, muss zuvor, neben den baurechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bei der örtlichen Ordnungsbehörde oder online eine Spielhallenerlaubnis beantragen.
Automatenaufsteller dürfen Geldspielgeräte nur aufstellen wenn die zuständige Behörde zuvor durch eine Geeignetheitsbestätigung schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort hierfür geeignet ist.
Die Stadt Kierspe erhebt für das Aufstellen und Betreiben von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten in den Gaststätten und Spielhallen sowie für alle Tanzveranstaltungen gewerblicher Art Vergnügungssteuer. Die Geräte sind umgehend nach deren Aufstellen bzw. Entfernen an- bzw. abzumelden. Ebenso hat der Veranstalter die gewerbliche Tanzveranstaltung anzumelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Ordnung & Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
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Für Ihren Antrag benötigen wir:
Ihren Personalausweis oder Reisepass
eine Geeignetheitsbestätigung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Kosten für die Spielhallen- und Aufstellererlaubnis sowie für die Geeignetheitsbestätigung erfragen Sie bitte beim zuständigen Mitarbeiter
Die zu zahlende Steuer ist in der zur Zeit gültigen Vergnügungssteuersatzung geregelt. Da sich die Steuer aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die zu zahlenden Steuer bei dem angegebenen Mitarbeiter.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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