Glücksspielveranstaltung

    Glücksspielveranstaltung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Die Durchführung von Pokerveranstaltungen bzw. Pokerturnieren ist regelmäßig als Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag und § 284 Strafgesetzbuch zu qualifizieren. Diese Veranstaltungen sind damit grundsätzlich gem. § 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages erlaubnispflichtig, aber nach § 10 Abs. 6 Glücksspielstaatsvertrag nicht erlaubnisfähig und erfüllen bei unerlaubter öffentlicher Durchführung den Straftatbestand des § 285 Strafgesetzbuch.

    Nur in besonderen Ausnahmefällen ist es denkbar, dass besondere Veranstaltungsbedingungen nachgewiesen werden, die eine abweichende Beurteilung zulassen können. 

    Diese Voraussetzungen können nur dann vorliegen, wenn entweder keine Gewinnmöglichkeit besteht oder kein Spieleinsatz erfolgt, sondern maximal lediglich eine Teilnahmegebühr, die die Veranstaltungskosten deckt, erhoben wird.

    Eine beabsichtigte Pokerveranstaltung zeigen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Beginn der Stadt Bad Oeynhausen, Ordnungsamt, an. Hierbei ist nachzuweisen, dass es sich bei der geplanten Veranstaltung nicht um ein unerlaubtes Glücksspiel handelt. Die Anzeige nehmen Sie bitte formlos schriftlich vor. Sie können sich auch gern an den u. g. Ansprechpartner wenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 5

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300

    Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901

    E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Die Rahmenbedingungen hierfür ergeben sich aus dem sog. Pokererlass des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 10.08.2018:

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=82720180817104138487

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de