Negativzeugnis für die Teilung eines Grundstücks beantragen

    Hinweise für Kreuztal

    Sie möchten ein bebautes Grundstück (oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist / das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf) grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen? Hierzu benötigen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Kreuztal

    Um ein bebautes Grundstück (oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf) teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung (Einzelheiten hierzu s. „99123008006000 Grundstücksteilung Genehmigung[PN1] “)

    Ausnahmsweise bedarf es keiner Teilungsgenehmigung, wenn

    1. die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft an der Teilung beteiligt ist, oder

     2. eine mit der Wahrnehmung der Aufgaben befugte Person gemäß § 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Bedarf die Teilung ausnahmsweise keiner Genehmigung, so können Sie sich hierüber auf Antrag von der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Bescheinigung (=Negativzeugnis) ausstellen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Kreuztal

    Adresse

    Hausanschrift

    Siegener Straße 5

    57223 Kreuztal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02732 51-0

    Fax: 02732 4534

    E-Mail: info@kreuztal.de

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kreuztal

    Formulare

    Hinweise für Kreuztal

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kreuztal

    • Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
    • Die Grundstücksteilung bedarf keiner Teilungsgenehmigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kreuztal

    • Reichen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung eines Negativzeugnisses bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
    • Kann ein Negativzeugnis ausgestellt werden, so erhalten Sie dieses und den dazugehörigen Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Hinweise für Kreuztal

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kreuztal

    Abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Hinweise für Kreuztal

    Kostenhöhe (fix): EUR 50

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kreuztal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kreuztal

    (geplant: https://www.bauportal.nrw) Hinweis: Download Antragsformular möglich unter: https://www.bauportal.nrw/system/files/media/document/file/anlage-i_5-grundstucksteilung.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Kreuztal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de