Negativzeugnis für die Teilung eines Grundstücks beantragen
Hinweise für Arnsberg
Beschreibung
Hinweise für Arnsberg
Um ein bebautes Grundstück (oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf) teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung (Einzelheiten hierzu s. „99123008006000 Grundstücksteilung Genehmigung[PN1] “)
Ausnahmsweise bedarf es keiner Teilungsgenehmigung, wenn
1. die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft an der Teilung beteiligt ist, oder
2. eine mit der Wahrnehmung der Aufgaben befugte Person gemäß § 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.
Bedarf die Teilung ausnahmsweise keiner Genehmigung, so können Sie sich hierüber auf Antrag von der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Bescheinigung (=Negativzeugnis) ausstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Arnsberg
Formulare
Hinweise für Arnsberg
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Arnsberg
- Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
- Die Grundstücksteilung bedarf keiner Teilungsgenehmigung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Arnsberg
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
- Verordnung über bautechnische Prüfungen
- Anlage I/5 zur VV bautechnische Prüfungen
- § 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- §17 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
- Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Arnsberg
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung eines Negativzeugnisses bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
- Kann ein Negativzeugnis ausgestellt werden, so erhalten Sie dieses und den dazugehörigen Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Hinweise für Arnsberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Arnsberg
Kosten
Hinweise für Arnsberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Arnsberg
Weitere Informationen
Hinweise für Arnsberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Arnsberg