Änderung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. (Zirkuszelt, Karussell, etc.)
Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als fliegende Bauten.
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Voraussetzungen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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