Änderung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. (Zirkuszelt, Karussell, etc.)

    Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als fliegende Bauten.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de