Änderung der Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
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Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. (Zirkuszelt, Karussell, etc.)
Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als fliegende Bauten.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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