Feuerwerk - Ausnahmegenehmigung
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt Kierspe abgebrannt werden.
Bei Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 handelt es sich in der Regel um das klassische Silvesterfeuerwerk. Diese Artikel sind ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrenngenehmigung. Die Genehmigung können Sie mit dem unten angegebenen Formular beantragen.
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Ansprechpartner
Ordnung & Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen zum Feuerwerk finden Sie hier:
Nach § 11 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) muss ein Feuerwerk spätestens zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:
Vom Ende der Sommerzeit (letzter Sonntag im Oktober) bis zum 30. April muss das Feuerwerk um 22.00 Uhr beendet sein.
Vom 1. Mai bis 31. Juli um 23.00 Uhr.
Vom 1. August bis zum Ende der Sommerzeit (letzter Sonntag im Oktober) um 22.30 Uhr.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen