Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2

    Feuerwerk - Ausnahmegenehmigung

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt Kierspe abgebrannt werden.

    Bei Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 handelt es sich in der Regel um das klassische Silvesterfeuerwerk. Diese Artikel sind ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen.

    Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrenngenehmigung. Die Genehmigung können Sie mit dem unten angegebenen Formular beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe

    Formulare

    Hinweise für Kierspe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kierspe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zum Feuerwerk finden Sie hier:

    Nach § 11 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) muss ein Feuerwerk spätestens zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:

    • Vom Ende der Sommerzeit (letzter Sonntag im Oktober) bis zum 30. April muss das Feuerwerk um 22.00 Uhr beendet sein.

    • Vom 1. Mai bis 31. Juli um 23.00 Uhr.

    • Vom 1. August bis zum Ende der Sommerzeit (letzter Sonntag im Oktober) um 22.30 Uhr.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de