Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung für Europawahlen

    Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung für Europawahlen

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Neunkirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Abs. 5 Europawahlgesetz (EuWG)
    § 32 Abs. 3 Nr. 3 Europawahlordnung (EuWO)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de