Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Hinweise für Unna

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 01.10.2017 können keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden, sondern nur noch Eheschließungen durchgeführt  werden. Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dazu  nicht und es erfolgt auch keine automatische Umwandlung. Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem eine*r von Ihnen den Wohnsitz hat. Dort werden Sie ausführlich beraten, welche Dokumente noch mal vorgelegt werden müssen und wie die Umwandlung erfolgen wird. Ist bereits ein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname bestimmt worden, bleibt dieser bestehen, wird dann allerdings als Ehename geführt. Gebührenpflichtig ist die Umwandlung nicht. Es können aber Kosten anfallen, beispielsweise für die Ausstellung einer Eheurkunde oder einer Namenserklärung, falls noch kein gemeinsamer Name geführt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstr. 12

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    • gültige Ausweisdokumente
    • Bescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes (entfällt, wenn der Wohnsitz in Unna ist)
    • beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisteil (entfällt, wenn die Lebenspartnerschaft in Unna begründet wurde)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de