Halterauskunft

    Hinweise für Lippe

    Was tun, wenn jemand immer auf meinem Privatgrundstück parkt? Meine Ausfahrt blockiert? Erfahren Sie, wann und wie eine sogenannte Halterauskunft erteilt wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Sie können eine einfache Registerauskunft beantragen, wenn Sie die Daten eines Fahrzeughalters benötigen

    • zur Geltendmachung,
    • Sicherung oder Vollstreckung oder
    • zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
      (zum Beispiel Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder
    • zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße

    aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen. Es gibt es die Möglichkeit, den Fahrzeughalter, seine Anschrift und dessen Versicherung über die sogenannte einfache Registerauskunft zu ermitteln.

    Auskunft zum Halter eines Fahrzeuges, das in Lippe (Kennzeichen LIP-, sowie die Altkennzeichen DT- und LE-) zugelassen ist, erteilen wir.
    Über sogenannte Versicherungskennzeichen (beispielsweise für Motorroller oder Mofa) können wir keine Auskunft erteilen.

    Halterauskünfte werden erteilt an:

    • Behörden
    • Privatpersonen
    • Versicherungen

    Wenn Sie eine Halterauskunft beantragen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieses Interesse muss im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.

    Ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann auch außerhalb des öffentlichen Straßenraums bestehen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer privaten Garage abgestellt ist und das Fahrzeug dort zum Beispiel einen Schaden verursacht. Oder das Fahrzeug selbst einen Schaden erleidet oder durch den Gebrauch des Fahrzeugs Rechte anderer verletzt werden (beispielsweise Eigentum, Besitz am Grundstück).
    Ein Zusammenhang liegt auch vor bei einer unbefugten Benutzung des Kfz auf Privatgelände oder bei einer unbefugten Inanspruchnahme von Abstellplätzen auf Privatgelände.
    Das gleiche gilt auch für unerlaubte Handlungen im Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz, also wenn ein Fahrzeug beispielsweise an einer Tankstelle betankt wird und die fahrzeugführende Person sich mit diesem Fahrzeug entfernt, ohne die Tankrechnung zu bezahlen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    Fax: +49 5231 63011-2854

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Ihre Daten (Name, Anschrift)
      bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass

    • amtliches Kennzeichen des betroffenen Fahrzeugs

    • Nachweis eines berechtigten Interesses
      Erforderlich sind mindestens die Angaben zum Unfallort, Zeitpunkt (Datum und möglichst Uhrzeit)

    • Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus der Halterkartei

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Nachweis eines berechtigten Interesses, es ist immer ein Bezug zum Straßenverkehr beziehungsweise die Darlegung verkehrsbezogener Tatsachen erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    EUR 5,10

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

    Sie können eine Halterauskunft auch formlos schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Sachgebiet 223, 24932 Flensburg, beantragen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de