Halterauskunft
Hinweise für Lippe
Was tun, wenn jemand immer auf meinem Privatgrundstück parkt? Meine Ausfahrt blockiert? Erfahren Sie, wann und wie eine sogenannte Halterauskunft erteilt wird.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Sie können eine einfache Registerauskunft beantragen, wenn Sie die Daten eines Fahrzeughalters benötigen
- zur Geltendmachung,
- Sicherung oder Vollstreckung oder
- zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
(zum Beispiel Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder - zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße
aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen. Es gibt es die Möglichkeit, den Fahrzeughalter, seine Anschrift und dessen Versicherung über die sogenannte einfache Registerauskunft zu ermitteln.
Auskunft zum Halter eines Fahrzeuges, das in Lippe (Kennzeichen LIP-, sowie die Altkennzeichen DT- und LE-) zugelassen ist, erteilen wir.
Über sogenannte Versicherungskennzeichen (beispielsweise für Motorroller oder Mofa) können wir keine Auskunft erteilen.
Halterauskünfte werden erteilt an:
- Behörden
- Privatpersonen
- Versicherungen
Wenn Sie eine Halterauskunft beantragen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieses Interesse muss im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
Ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann auch außerhalb des öffentlichen Straßenraums bestehen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer privaten Garage abgestellt ist und das Fahrzeug dort zum Beispiel einen Schaden verursacht. Oder das Fahrzeug selbst einen Schaden erleidet oder durch den Gebrauch des Fahrzeugs Rechte anderer verletzt werden (beispielsweise Eigentum, Besitz am Grundstück).
Ein Zusammenhang liegt auch vor bei einer unbefugten Benutzung des Kfz auf Privatgelände oder bei einer unbefugten Inanspruchnahme von Abstellplätzen auf Privatgelände.
Das gleiche gilt auch für unerlaubte Handlungen im Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz, also wenn ein Fahrzeug beispielsweise an einer Tankstelle betankt wird und die fahrzeugführende Person sich mit diesem Fahrzeug entfernt, ohne die Tankrechnung zu bezahlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Ihre Daten (Name, Anschrift)
bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepassamtliches Kennzeichen des betroffenen Fahrzeugs
Nachweis eines berechtigten Interesses
Erforderlich sind mindestens die Angaben zum Unfallort, Zeitpunkt (Datum und möglichst Uhrzeit)Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus der Halterkartei
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Nachweis eines berechtigten Interesses, es ist immer ein Bezug zum Straßenverkehr beziehungsweise die Darlegung verkehrsbezogener Tatsachen erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Fristen
Hinweise für Lippe
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
Kosten
Hinweise für Lippe
EUR 5,10
Zahlungsweisen:
girocard
Debitkarte
Kreditkarte
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Sie können eine Halterauskunft auch formlos schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Sachgebiet 223, 24932 Flensburg, beantragen
Weitere Informationen
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Lippe