Halterauskünfte ( Kfz )
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Eine Auskunft über eine Fahrzeughalterin beziehungsweise einen Fahrzeughalter kann die Zulassungsbehörde erteilen, wenn triftige Gründe (z.B. ein Verkehrsunfall) vorliegen.
Die Auskunft wird laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) dann erteilt, wenn der Antragssteller schriftlich, unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer, glaubhaft darlegt, dass er die Daten
- zur Geltendmachung oder
- zur Sicherung oder
- zur Vollstreckung oder
- zur Befriedigung oder
- zur Abwehr von Rechtsansprüchen
im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangenen Verstöße, benötigt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
- Service Portal
- Antrag ( siehe "Downloads/Links" )
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 5,10 € Verwaltungsgebühren
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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