Kampfmittelbelastung Auskunft Nachweis berechtigtes Interesse

    Kampfmittelbelastung Auskunft Nachweis berechtigtes Interesse

    Hinweise für Korschenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    Die Kampfmittelbeseitigung als Teil der Gefahrenabwehr ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden. Die Kampfmittelbeseitigung ermöglicht die gefahrenlose Umsetzung von Baumaßnahmen im Vorfeld. Daneben ist die Beseitigung von zufällig gefundener Weltkriegsmunition eine weitere wichtige Tätigkeit der Kampfmittelbeseitigung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf (KBD).

    Auswertung von Luftbildern

    Die Luftbildauswertung bildet den ersten Schritt der präventiven Kampfmittelbeseitigung. Ohne eine Luftbildauswertung kann keine Kampfmittelüberprüfung vor Ort erfolgen. Sie ist also Grundvoraussetzung für alle weiteren Maßnahmen. Eine Luftbildauswertung ist vom Bauherrn bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen. Diese berät den Bauherrn, welche Unterlagen für einen solchen Antrag benötigt werden und leitet diesen an den KBD weiter.

    Kampfmittelüberprüfung vor Ort

    Nur wenn das betroffene Grundstück luftbildausgewertet ist und die örtliche Ordnungsbehörde dem Bauherrn die Untersuchung des Baugrundstücks empfiehlt, kann eine vor-Ort-Untersuchung des Baugrundstücks beauftragt werden. Dazu ist vom Bauherrn ein Antrag auf Kampfmittelüberprüfung bei der örtliche Ordnungsbehörde zu stellen. Diese leitet den Antrag an den KBD weiter.

    Weitere Informationen zur Kampfmittelbeseitigung entnehmen Sie auf der Seite der Bezirksregierung Düsseldorf (Link).

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerbüro, Wahlen, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-113

    Fax: 02161 613-218

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 08.06.2022

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    Technisch geändert am 17.10.2024

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    Technisch geändert am 04.05.2022

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    erforderliche Unterlagen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

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