Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Im Ausland erworbene Bildungsnachweise für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Berufen des Gesundheitswesens bedürfen einer förmlichen Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland.
Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist die Bezirksregierung Münster, wenn sich der Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen befindet (bei Wohnsitz im Ausland muss der Arbeitgeber seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben). Die vorzulegenden Unterlagen sind auf die Gleichwertigkeit der Ausbildung mit den deutschen Ausbildungsvorschriften zu prüfen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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