Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Heinsberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen