Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Förderung

    Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Förderung

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf


    Nachdem bereits in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Meilensteine für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kreisverwaltung Warendorf gesetzt wurden, wurde am 23.03.2001 der erste Frauenförderplan, der auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LGG) vom 09.11.1999 erarbeitet wurde, vom Kreistag beschlossen.

    Neben konkreten Vorgaben zum Inhalt des Frauenförderplans sieht das LGG auch die Erstellung eines Berichtes nach Ablauf des Frauenförderplans sowie die Fortschreibung des Frauenförderplans nach drei Jahren vor.

    In der Fortschreibung werden neue Zielvorgaben und Orientierungsgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils festgelegt und weitere Maßnahmen für die Zukunft formuliert.

    Der Kreis Warendorf setzt sich damit weiterhin für die gezielte Förderung von Frauen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.

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    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

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    Deutsch

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