Elterngeld Informationserteilung
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein möchten und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Sie können zwischen dem Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
Ferner können Sie entscheiden, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Beides müssen Sie im Antrag angeben. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
- Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beziehen.
- ElterngeldPlus können Sie auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus beziehen.
Für besonders früh geborende Kinder können Sie zusätzliche Elterngeldmonate bekommen, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist.
Das Elterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 € monatlich, das ElterngeldPlus 150,00 € monatlich.
Umfassende Informationen zum Elterngeld finden Sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke und im Familienportal des Bundes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Jugendamt des Kreises Minden-Lübbecke - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-24600
E-Mail: elterngeld@minden-luebbecke.de
erforderliche Unterlagen
- Geburtsbescheinigung des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
- Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
Falls Sie selbständig sind: letzten Steuer-Bescheid
Falls Sie Arbeitnehmerin sind:- Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt,
- Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
- Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
Voraussetzungen
- Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
- Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Stichwörter
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