Elterngeld Informationserteilung

    Elterngeld Informationserteilung

    Als Eltern eines Kleinkinds können Sie Elterngeld in Anspruch nehmen. Wie Sie sich über die genaue Höhe und Dauer informieren können, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein möchten und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. 

    Sie können zwischen dem Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. 

    Ferner können Sie entscheiden, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Beides müssen Sie im Antrag angeben. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gewährt. 

    • Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beziehen.
    • ElterngeldPlus können Sie auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus beziehen.

    Für besonders früh geborende Kinder können Sie zusätzliche Elterngeldmonate bekommen, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. 

    Das Elterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 € monatlich, das ElterngeldPlus 150,00 € monatlich. 

    Umfassende Informationen zum Elterngeld finden Sie auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke und im Familienportal des Bundes. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt des Kreises Minden-Lübbecke - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-24600

    E-Mail: elterngeld@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsbescheinigung des Kindes
    • Vaterschaftsanerkennung
    • Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
    • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
      Falls Sie selbständig sind: letzten Steuer-Bescheid
      Falls Sie Arbeitnehmerin sind:
      • Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt,
      • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
    • Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen

    Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.

    Voraussetzungen

    • Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
    • Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

    Fristen

    Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770?view=DEFAULT https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner https://www.mkffi.nrw/das-elterngeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de