Elterngeld Informationserteilung

    Elterngeld

    Hinweise für Borken

    Der Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung Borken berät zu allen Fragen rund um das Thema Elterngeld und zur Elternzeit

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Antragstellung
    • Die Antragstellung ist erst ab der Geburt des Kindes möglich und

    • Sie haben dafür drei Monate Zeit

    • Mit dem Online-Antrag hier (dort klicken Sie auf "Jetzt Elterngeld online beantragen") kommen Sie einfacher und schneller zu Ihrem Elterngeld:

      • Nachweise mit dem Smartphone fotografieren und hochladen

      • Antrag vor der Geburt anlegen und speichern

      • Schritt-für-Schritt-Führung durch den Antrag

      • Individuelle Unterlagenliste

    • oder alternativ mit dem PDF-Antrag hier (klicken Sie dort entweder auf "Antrag auf Elterngeld für Geburten ab April 2024" ODER "Antrag auf Elterngeld für Geburten bis Ende März 2024")

    Beratung
    • Terminvergabe für telefonische oder persönliche Beratung (30 min): hier

    • Terminvergabe/Beratung bei Wohnsitz oder Arbeitsstätte in den Niederlanden: a.cluse@kreis-borken.de

    • kurze Fragen: 02861 681-1466 während der Servicezeiten:

    montags bis donnerstags: 8.30 - 16.00 Uhr
    freitags: 8.30 - 12.30 Uhr

    Anschrift
    • Kreis Borken, Elterngeldstelle, Burloer Str. 93, 46325 Borken

    Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.

    zur Übersichtskarte des Kreises Borken

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsbescheinigung des Kindes
    • Vaterschaftsanerkennung
    • Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
    • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
      Falls Sie selbständig sind: letzten Steuer-Bescheid
      Falls Sie Arbeitnehmerin sind:
      • Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt,
      • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
    • Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen

    Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    • Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
    • Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de