Elterngeld
Hinweise für Borken
Der Fachbereich Jugend und Familie der Kreisverwaltung Borken berät zu allen Fragen rund um das Thema Elterngeld und zur Elternzeit
Beschreibung
Hinweise für Borken
Antragstellung
Die Antragstellung ist erst ab der Geburt des Kindes möglich und
Sie haben dafür drei Monate Zeit
Mit dem Online-Antrag hier (dort klicken Sie auf "Jetzt Elterngeld online beantragen") kommen Sie einfacher und schneller zu Ihrem Elterngeld:
Nachweise mit dem Smartphone fotografieren und hochladen
Antrag vor der Geburt anlegen und speichern
Schritt-für-Schritt-Führung durch den Antrag
Individuelle Unterlagenliste
oder alternativ mit dem PDF-Antrag hier (klicken Sie dort entweder auf "Antrag auf Elterngeld für Geburten ab April 2024" ODER "Antrag auf Elterngeld für Geburten bis Ende März 2024")
Beratung
Terminvergabe für telefonische oder persönliche Beratung (30 min): hier
Terminvergabe/Beratung bei Wohnsitz oder Arbeitsstätte in den Niederlanden: a.cluse@kreis-borken.de
kurze Fragen: 02861 681-1466 während der Servicezeiten:
montags bis donnerstags: 8.30 - 16.00 Uhr
freitags: 8.30 - 12.30 Uhr
Anschrift
Kreis Borken, Elterngeldstelle, Burloer Str. 93, 46325 Borken
Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Geburtsbescheinigung des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
- Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
Falls Sie selbständig sind: letzten Steuer-Bescheid
Falls Sie Arbeitnehmerin sind:- Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt,
- Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
- Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
Formulare
Hinweise für Borken
Voraussetzungen
- Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
- Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Stichwörter
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