Elterngeld Informationserteilung
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
In Nordrhein-Westfalen sind seit dem 1.1.2008 die Elterngeldstellen bei den Kreisen und kreisfreien Städten für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig.
Sie beraten auch zu allen Fragen der Elternzeit.
Informationen erhalten Sie beim:
Oberbergischen Kreis
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
Tel.: (02261) 88-1127 - 1129
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Oberbergischer Kreis - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 88-0
E-Mail: mail@obk.de
erforderliche Unterlagen
- Geburtsbescheinigung des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
- Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
Falls Sie selbständig sind: letzten Steuer-Bescheid
Falls Sie Arbeitnehmerin sind:- Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt,
- Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
- Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
Voraussetzungen
- Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
- Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Radevormwald
Alle relevanten Informationen zum Elterngeld finden Sie im Serviceportal des Oberbergischen Kreises.
Unter anderem besteht hier die Möglichkeit, einen Termin für eine Onlineberatung zum Elterngeld zu machen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)