Bestattung Anmeldung

    Anmeldung einer Bestattung

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen eine gesetzliche Friedhofspflicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bestattungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Heide 50

    32425 Minden

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden
    • Sterbeurkunde

    Formulare

    Hinweise für Minden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Sie müssen

    • Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
    • Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder)
    • Vorfahren (Eltern, Großeltern)
    • Geschwister

    der verstorbenen Person sein, um eine Bestattung anzumelden.

    Veranlasst keine dieser Personen die Bestattung, so hat die zuständige Stelle des Sterbe- oder Auffindungsortes für die Bestattung zu sorgen; in diesem Fall bestimmt sie über Art und Ort der Bestattung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Bei einem Todesfall besteht die Pflicht, unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt zu verständigen. Die Ärztin oder der Arzt stellt nach der Leichenschau eine Todesbescheinigung aus, die der für den Todesfall zuständigen Stelle zuzuleiten ist.

    Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:

    • Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
    • Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder)
    • Vorfahren (Eltern, Großeltern)
    • Geschwister

    Veranlasst keine dieser Personen die Bestattung, so hat die zuständige Stelle des Sterbe- oder Auffindungsortes für die Bestattung zu sorgen; in diesem Fall bestimmt sie über Art und Ort der Bestattung.

    Fristen

    Hinweise für Minden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Minden

    Kosten

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Bitte lesen Sie dazu unsere Satzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Minden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Minden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de