Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs Entgegennahme

    Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Sie müssen der zuständigen Behörde mitteilen, dass Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben wollen.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden wollen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Beendigung des Betriebs kann z. B. der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 55

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    • Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung (zum Beispiel Entsorgung oder Verkauf)
    • Haben Sie für den Betrieb der Röntgeneinrichtung eine Genehmigung erhalten, senden Sie diese bitte im Original an die zuständige Behörde zurück

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    • Sie senden die Abmeldung der Röntgeneinrichtung an die zuständige Behörde.
    • Diese registriert Ihre Mitteilung zu dem jeweiligen Gerät.

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Bei der Abmeldung einer genehmigten Röntgeneinrichtung ist die Originalgenehmigung an die zuständige Behörde zurückzusenden.

    Sie können der zuständigen Behörde die Mitteilung, dass Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr nutzen wollen, formlos zusenden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Münster

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de