Jugendgerichtshilfe

    Jugendhilfe im Strafverfahren

    Hinweise für Gescher

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren –(Jugendgerichtshilfe) wirkt in allen Strafverfahren gegen Jugendliche mit

    Beschreibung

    Hinweise für Gescher

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren –(Jugendgerichtshilfe) wirkt in allen Strafverfahren gegen Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Straffälligkeit 14 aber keine 18 Jahre alt waren sowie Heranwachsende, die zum Zeitpunkt der Straffälligkeit 18 aber noch keine 21 Jahre alt waren, mit.

    Sie bietet sozialarbeiterische Hilfen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende und deren Bezugspersonen.

    Die Aufgaben:

    • Beratung und Unterstützung des Beschuldigten vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren

    • Begleitung der Jugendlichen und Heranwachsenden in der Gerichtsverhandlung

    • Die Jugendhilfe im Strafverfahren informiert den Jugendrichter und die Staatsanwaltschaft über Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des Betroffenen, die bei der Beurteilung des jungen Menschen berücksichtigt werden können

    • In bestimmten Fällen ist es auch möglich, dass es zu keinem Strafverfahren kommt (Diversion = Umgehung einer Gerichtsverhandlung). Nach Durchführung einer geeigneten erzieherischen Maßnahme durch die Jugendhilfe im Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, das Verfahren endgültig einzustellen, ohne dass ein Gerichtsverfahren eröffnet wird.

    • Unterstützung bei der Schadensregulierung oder Wiedergutmachung

    • Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleiches

    • Die Jugendhilfe im Strafverfahren bietet ambulante pädagogische Maßnahmen, wie soziale Trainingskurse und Gruppenarbeit zu den Themen Gewalt, illegale Suchtmittel und Verkehr an

    • Intensive Betreuung des Jugendlichen/Heranwachsenden durch eine vom Jugendrichter angeordnete Betreuungsweisung

    • Haftbetreuung des Jugendlichen/Heranwachsenden während der Untersuchungs- bzw. Strafhaft

    • Wiedereingliederung des jungen Menschen in soziale Bezüge nach Haftentlassung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467

    E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gescher

    Formulare

    Hinweise für Gescher

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gescher

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gescher

    Rechtliche Grundlagen / gesetzliche Vorgaben:

    • § 52 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder und Jugendhilfe

    • § 38 sowie § 50 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gescher

    Fristen

    Hinweise für Gescher

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gescher

    Kosten

    Hinweise für Gescher

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gescher

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine Aufgabe der Jugendhilfe.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gescher

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de