Jugendgerichtshilfe

    Jugendgerichtshilfe

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren bietet Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren und ihren Eltern, sowie Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren Beratung und Begleitung im Umgang mit polizeilichen Vernehmungen und Jugendstrafverfahren an.

    Die Fachkräfte der JuHiS sind als sozialpädagogische Sachverständige an jedem Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende im Zusammenhang mit Straftaten, die vor dem 21. Geburtstag stattfanden, und an jeder diesbezüglichen Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht beteiligt. Ihre Aufgabe umfasst die Stellungnahme zur persönlichen Entwicklung des Beschuldigten und den Vorschlag zu einer pädagogischen Maßnahme.

    Um ihre Aufgabe erfüllen zu können, sind vor der Gerichtsverhandlung zwischen den Beteiligten und den Fachkräften aus der JuHiS im Strafverfahren persönliche Gespräche, in besonderen Fällen auch Hausbesuche oder Kontaktaufnahmen zu Institutionen wie Schule oder Arbeitgeber erforderlich. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht erhalten so die Möglichkeit, Straftaten im Zusammenhang mit der persönlichen Entwicklung und der familiären Situation des jungen Menschen zu sehen. Die Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist, sich frühzeitig im Ermittlungsverfahren und in der ggf. später erfolgenden Gerichtsverhandlung zu den Maßnahmen zu äußern, die aus erzieherischer Sicht zu ergreifen sind. Dies ist wichtig, um einer dissozialen Entwicklung des Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenzuwirken. Ebenso werden die Fachkräfte der JuHiS im sogenannten Diversionsverfahren, einem Strafverfahren, dass nicht vor dem Jugendgericht verhandelt wird, beteiligt.

    Kontakt:

    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 021737943333 und lassen sich von dort mit einer zuständigen Kollegin / einem Kollegen verbinden: Stichwort : Jugendhilfe im Strafverfahren

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-3333

    Fax: 02173 794-3002

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de