Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Ein Kind hat, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, Anspruch auf die Unterhaltsleistung, wenn es
    - das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat
    für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind die Zugangsvoraussetzungen allerdings eingeschränkt
    - im Bundesgebiet bei einem alleinerziehenden Elternteil und
    - von dem anderen Elternteil nicht, nicht regelmäßig oder in nicht ausreichender Höhe Unterhalt (maßgeblicher Regelbetrag nach der Regelbetragsverordnung) erhält.
    Gleiches gilt, wenn der andere Elternteil verstorben ist und das Kind eine Waisenrente erhält, die unter dem Regelbetrag liegt.

    Ihr Ansprechpartner richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes (siehe hier: Unterhaltsvorschuss (UVG) - Leistung - Moenchengladbach).

    Unsere Sprechzeiten sind montags von 9:00 - 12:00 Uhr. Termine sind außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich.

    Sie erreichen uns auch per E-Mail unter Unterhaltsvorschuss@moenchengladbach.de. 

    Unsere zentrale Fax-Nr. lautet 02161 / 25 - 9329.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mönchengladbach

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Mönchengladbach

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de