Vorsorgevollmacht
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Rechtliche Vorsorge
Jeder Mensch kann in eine Lage geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich klären kann und deswegen auf Hilfe angewiesen ist. Dies kann z.B. bei Unfall, schwerer Krankheit oder Nachlassen der geistigen Kräfte eintreten.
Ein hohes Maß an Selbstbestimmung kann durch die rechtzeitige Erstellung von Vollmachten erreicht werden. Hierdurch kann eine gerichtliche Betreuung vermieden werden. Die notwendigen Vordrucke mit Erläuterungen wurden in der Vorsorge-Mappe der Betreuungsbehörde der StädteRegion Aachen zusammengestellt.
Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde der Städteregion Aachen beraten Sie gerne zu Themen der rechtlichen Vorsorge.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Sie Vollmachten oder Betreuungsverfügungen bei der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen können.
Eine vorherige Terminabsprache ist sowohl für Beratungsgespräche als auch für Beglaubigungen erforderlich. Die Beratungen sind kostenlos, die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt 10 €.
Zuständigkeiten und Ansprechpartner_innen finden Sie auf der rechten Seite bei den Kontaktdaten.
Kontakt
StädteRegion Aachen
A 50 - Amt für soziale Angelegenheiten
A 50.6 - Betreuungsbehörde
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-mail: betreuungsbehoerde@staedteregion-aachen.de
Telefax: 0241/ 5198-80561
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde häufig Außendiensttermine durchzuführen haben. Sofern Sie persönlich bei der Betreuungsbehörde vorsprechen möchten, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Sie können zur Kontaktaufnahme auch die "Kontaktanfrage Betreuungsbehörde" nutzen, die Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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