Vorsorgevollmacht
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht ermöglichen Sie es einer Vertrauensperson, für Sie Entscheidungen zu treffen und Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie einmal dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht vermeidet auch die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung durch das Amtsgericht.
Was ist zu beachten?
Für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht gibt es kaum Vorgaben, sie sollte allerdings schriftlich abgefasst werden. Soll der Bevollmächtigte auch über Grundvermögen verfügen können (Immobilienbesitz), muss die Vollmacht notariell beurkundet werden. Zu berücksichtigen ist, dass Vorsorgevollmachten in der Regel bei Banken und Sparkassen nicht anerkannt werden, hier ist eine gesonderte Bankvollmacht erforderlich; bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrer Bank.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht Entscheidungen über sehr persönliche Angelegenheiten an eine dritte Person übertragen! Zu der bevollmächtigten Person sollte also uneingeschränktes Vertrauen bestehen.
Beglaubigung
Eine Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist nicht vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert. Durch die Beglaubigung bestätigt eine neutrale Stelle, dass Sie die Vollmacht freiwillig unterzeichnet haben und zum Zeitpunkt der Unterschrift auch eine rechtsgültige Unterschrift leisten konnten.
Sie können die Vollmacht bei einem Notar (Kosten abhängig vom Geschäftswert der Vollmacht) oder bei der Betreuungsstelle im Gesundheitsamt gegen eine Gebühr in Höhe von 10,- Euro beglaubigen lassen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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