Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
- Trauben,
- Traubenmost,
- Maische,
- Wein,
- Perlwein,
- Schaumwein,
- Likörwein und
- Brennwein.
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Ansprechpartner
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) - Fachbereich 86
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Voraussetzungen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Art. 147 VO (EU) Nr. 1308/2013
Art. 8 - 27 Del. VO (EU) 2018/273
§ 30 Weingesetz
§§ 18 - 24 Weinüberwachungsverordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023