Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme

    Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

    Weinbauerzeugnisse sind

    • Trauben,
    • Traubenmost,
    • Maische,
    • Wein,
    • Perlwein,
    • Schaumwein,
    • Likörwein und
    • Brennwein.

    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) - Fachbereich 86

    Adresse

    Hausanschrift

    Leibnizstraße 10

    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361 305 -0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: verbraucherschutz@lanuv.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Art. 147 VO (EU) Nr. 1308/2013
    Art. 8 - 27 Del. VO (EU) 2018/273
    § 30 Weingesetz
    §§ 18 - 24 Weinüberwachungsverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Fristen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Kosten

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de