amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Möchten Sie die Meldebescheinigung in der Bürgerberatung persönlich beantragen, benötigen Sie dazu einen Termin. Diesen können Sie online buchen: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Bezahlung der Gebühr (9,00 Euro) sollte nach Möglichkeit per EC-Zahlung erfolgen. In diesen Bescheinigungen wird bestätigt, dass Sie einen Wohnsitz in Witten angemeldet haben. Die erweiterte Meldebescheinigung kann darüber hinaus noch Angaben zu Ihrem Familienstand, der Religion, Staatsangehörigkeit(en), Familienangehörigen und frühere bzw. weitere Meldeanschriften enthalten. Sie können die einfache oder erweiterte Meldebescheinigung im Serviceportal auch online beantragen: Online-Antrag einfache Meldebscheinigung Online-Antrag erweiterte Meldebescheinigung Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 9,00 Euro erfolgt im Antragsvorgang. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zeitnah per Post zu Ihrer Meldeadresse geschickt. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, ausländische Pässe)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Pro Bescheinigung wird eine Gebühr von 9,00 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Volljährige Kinder

    Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

     

    Rentenzwecke

    Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

     

    Lebensbescheinigung

    Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de