Meldebescheinigung
Beschreibung
Hinweise für Verl
Meldebescheinigungen nach § 18 Bundesmeldegesetz werden beispielsweise zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen benötigt. Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung einer Meldebestätigung an den Bürgerservice der Stadt Verl.
Alle Informationen zu den Kosten sowie zu den mitzubringenden Unterlagen finden Sie unten.
Leichte Sprache
Wir bescheinigen, dass Sie in Verl wohnen.
Das heißt: Melde-Bescheinigung.
Vielleicht möchte eine Behörde eine Melde-Bescheinigung von Ihnen.
Oder eine Einrichtung.
Zum Beispiel die Renten-Versicherung.
Das geht beim Bürger-Service:
Das sind Mit-Arbeiter, die Ihnen helfen.
Der Bürger-Service ist im Rat-Haus.
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
Einen Ausweis. Zum Beispiel Ihren Personal-Ausweis. Oder Ihren Reise-Pass.
Wenn Sie eine Melde-Bescheinigung für eine andere Person möchten: Sie brauchen eine Vollmacht. Das ist eine Erlaubnis. Die Person erlaubt Ihnen, eine Melde-Bescheinigung zu holen. Das schreibt sie auf. Bitte bringen Sie die Erlaubnis mit. Und den Ausweis von der anderen Person. Zum Beispiel den Personal-Ausweis. Oder den Reise-Pass.
Die Melde-Bescheinigung kostet 9,00 Euro.
Eine Melde-Bescheinigung für die Renten-Versicherung kostet nichts.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Verl
- Personalausweis, Reisepass oder sonstige Ausweisdokumente
- Wenn Sie eine Meldebescheinigung für eine andere Person abholen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht sowie den Ausweis oder Reisepass der bzw. des Betroffenen (im Original) mit.
Voraussetzungen
Hinweise für Verl
Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.
Online-Beantragung
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.
Kosten
Hinweise für Verl
9,00 Euro
die Ausstellung einer Meldebescheingung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei
weitere Gebührenbefreiungen sind nicht möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Volljährige Kinder
Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.
Rentenzwecke
Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.
Lebensbescheinigung
Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Verl