amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebescheinigung

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Meldebescheinigungen nach § 18 Bundesmeldegesetz werden beispielsweise zur Vorlage bei anderen Behörden oder Institutionen benötigt. Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung einer Meldebestätigung an den Bürgerservice der Stadt Verl.

    Alle Informationen zu den Kosten sowie zu den mitzubringenden Unterlagen finden Sie unten.

    Leichte Sprache

    Wir bescheinigen, dass Sie in Verl wohnen.

    Das heißt: Melde-Bescheinigung.

    Vielleicht möchte eine Behörde eine Melde-Bescheinigung von Ihnen.

    Oder eine Einrichtung.

    Zum Beispiel die Renten-Versicherung.

    Das geht beim Bürger-Service:

    Das sind Mit-Arbeiter, die Ihnen helfen.

    Der Bürger-Service ist im Rat-Haus.

    Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

    • Einen Ausweis. Zum Beispiel Ihren Personal-Ausweis. Oder Ihren Reise-Pass.

    • Wenn Sie eine Melde-Bescheinigung für eine andere Person möchten: Sie brauchen eine Vollmacht. Das ist eine Erlaubnis. Die Person erlaubt Ihnen, eine Melde-Bescheinigung zu holen. Das schreibt sie auf. Bitte bringen Sie die Erlaubnis mit. Und den Ausweis von der anderen Person. Zum Beispiel den Personal-Ausweis. Oder den Reise-Pass.

    Die Melde-Bescheinigung kostet 9,00 Euro.

    Eine Melde-Bescheinigung für die Renten-Versicherung kostet nichts.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Verl

    • Personalausweis, Reisepass oder sonstige Ausweisdokumente
    • Wenn Sie eine Meldebescheinigung für eine andere Person abholen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht sowie den Ausweis oder Reisepass der bzw. des Betroffenen (im Original) mit.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Verl

    Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Verl

    • 9,00 Euro

    • die Ausstellung einer Meldebescheingung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei

    • weitere Gebührenbefreiungen sind nicht möglich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Volljährige Kinder

    Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

     

    Rentenzwecke

    Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

     

    Lebensbescheinigung

    Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Verl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de