amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    Für das Anliegen Aufenthaltsbescheinigung/Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung ist keine vorherige Terminvereinbarung nötig. Sie können diese Anliegen zu den Öffnungszeiten des Serviceschalters ohne Termin erledigen.

    Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann eine Person gemeldet ist, ob sie noch lebt oder zum Nachweis bestimmter Daten, kann eine Meldebescheinigung erteilt werden. Diese wird zur Vorlage bei Behörden oder privaten Institutionen genutzt.

    Die erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Daten zur regulären Meldebescheinigung (z.B. Staatsangehörigkeit, Konfession oder Familienstand).

    Die Meldebescheinigung kann online beantragt werden: Hier

    Anschließend erhalten Sie diese per Post an Ihre Meldeadresse übersandt.

    Unter Vorlage eines Identitätspapieres erhaten Sie diese auch beim Service-Schalter des Bürgeramtes. Weiterhin kann die Bescheinigung auch schriftlich beantragt werden. Ist die Übersendung an eine andere Adresse als die Meldeadresse vorgesehen, muss ein Identitätsnachweis erbracht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 20 43 - 99 29 99

    Fax: 0 20 43 - 99 13 21

    E-Mail: buergeramt@stadt-gladbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gladbeck

    Personalausweis, Reisepass oder alternativ das Familienstammbuch, ggfls. Nachweis über Kostenfreiheit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Gladbeck

    9 Euro (Bar oder EC-Karte - für gesetzliche deutsche Renten- und Kindergeldzwecke gebührenfrei)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Volljährige Kinder

    Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

     

    Rentenzwecke

    Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

     

    Lebensbescheinigung

    Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de