Parkausweis: für Schwerbehinderte
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Der Parkausweis für Schwerbehinderte gilt innerhalb der EU. Der Parkausweis ist unabhängig vom Alter personengebunden und kann nicht an andere Personen abgegeben werden. Beantragen Sie die Verlängerung in dem Monat, in welchem die Gültigkeit des Parkausweises endet.
Weitere Informationen zu den Parkerleichterungen und was beim Parken mit dem Parkausweis zu beachten ist, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt unter "Links und Downloads" - Info Parkausweis für Schwerbehinderte EU-Modell blau
Die erstmalige Ausstellung oder Verlängerung des Parkausweises muss bitte schriftlich auf dem Postweg beantragt werden.
Bei Verlust kann, nach vorheriger zwingend erforderlicher Terminvereinbarung, persönlich vorgesprochen werden. Termine können Mo-Fr zwischen 09-12 Uhr telefonisch vereinbart werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Für die Ausstellung des Parkausweises für Schwerbehinderte erforderliche Dokumente:
- formloses Anschreiben (Neubeantragung oder Verlängerung des Parkausweises)
- von der Stadt Wuppertal ausgestellter gültiger Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG oder BL oder Feststellungsbescheid (alle Seiten)
- gültiges Ausweisdokument mit aktueller Anschrift oder Reisepass mit Meldebescheinigung (Anstatt eines gültigen Ausweisdokumentes wird auch ein ungültiges Ausweisdokument zusammen mit der Befreiung von der Ausweispflicht anerkannt.)
- aktuelles Passbild (wird dann auf der Rückseite des Parkausweises befestigt)
Senden Sie die benötigten Unterlagen als gut lesbare Fotokopie (Vor- und Rückseite) sowie das Passbild im Original an:
Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal
Formulare
Hinweise für Wuppertal
Voraussetzungen
Hinweise für Wuppertal
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
Rechtliche Grundlage
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Mit dem Parkausweis verbundene Rechte
Wer den "blauen" Parkausweis für Schwerbehinderte besitzt, ist in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt, mit einem Fahrzeug
- an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286, 290.1 StVO) angeordnet ist, bis zu 3 Stunden zu parken (siehe dazu "Hinweise" weiter unten),
- im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 StVO), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
- an Stellen, die durch Zeichen "Parken" (Zeichen 314 StVO), "Parkraumbewirtschaftungszone" (Zeichen 314.1 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
- in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1 StVO), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,
- an städtischen Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
- auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden zu parken,
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern,
- auf allen allgemeinen Schwerbehindertenparkplätzen zu parken.
Verfahrensablauf
Hinweise für Wuppertal
Fristen
Hinweise für Wuppertal
Wie lange ist der Parkausweis gültig?
Die Gültigkeit des Parkausweises richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises.
Die maximale Gültigkeit beträgt 5 Jahre.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wuppertal
Kosten
Hinweise für Wuppertal
15,00 Euro auf Rechnung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
- Beim Parkvorgang ist der Parkausweis für Schwerbehinderte gut lesbar im Sichtbereich der Frontscheibe auszulegen.
- Das Auslegen von Fotokopien des Parkausweises oder der Ausnahmegenehmigung ist nicht gestattet.
- Grundsätzlich können die Parkerleichterungen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
- Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
- Beträgt die Parkzeit weniger als 24 Stunden bzw. ist die Parkzeit durch Beschilderung begrenzt, muss neben dem Parkausweis die Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit ausliegen.
- Das Parken auf persönlichen Behindertenparkplätzen (gekennzeichnet mit Nummer oder Fahrzeugkennzeichen) ist nicht gestattet.
- Halten Sie eingeschränkte Haltverbote mit Zusatzbeschilderung wie z. B. "Rettungsweg Feuerwehr", "Einsatzfahrzeuge", "Polizei" "Dienstfahrzeuge ..." bitte frei.
Weitere Informationen
Hinweise für Wuppertal
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Wuppertal