Niederschlagswassergebühren Erhebung

    Niederschlagswassergebühren Erhebung

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Niederschlagswasser ist nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.

    Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der versiegelten Flächen (qm) auf dem Grundstück, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die Abwasseranlage gelangen kann, erhoben.

    Wird das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser nachweislich als Brauchwasser genutzt oder auf dem Grundstück versickert, kann eine Gebührenermäßigung in Betracht kommen. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich der Voraussetzungen an die nebenstehende Einrichtung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de