Willenserklärungen Beurkundung

    Willenserklärungen Beurkundung

    Hinweise für Welver

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Beurkundung abstammungsrechtlicher ErklärungenDas Standesamt Welver beurkundet Anerkennungen der Vaterschaft und der Mutterschaft und die dazu ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen. Beurkundung namensrechtlicher ErklärungenBeim Standesamt Welver werden alle Erklärungen zur Namensführung in der Ehe oder zur Namensführung eines Kindes und die dazu ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen beurkundet. Bei Auslandsbeteiligung werden außerdem Erklärungen zur Wahl eines ausländischen Namensrechts beurkundet. Urkundenservice Geburtsurkunden auch mehrsprachige internationale GeburtsurkundenEheurkunden auch mehrsprachige internationale EheurkundenSterbeurkunden auch mehrsprachige internationale SterbeurkundenLebenspartnerschaftsurkunden Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden - Wo gibt es sie? Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie daher bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat.Personenstandsurkunden erhalten Sie nur innerhalb folgender Fristen nach Eintritt des Personenstandsfalles:Geburtsurkunde 110 JahreEheurkunde 80 JahreLebenspartnerschaftsurkunde 80 Jahre Sterbeurkunde 30 Jahre Nach Ablauf dieser Fristen können keine Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden. Sobald die Personenstandsbücher, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, dem Archiv übergeben wurden, können Sie dort ggf. Abschriften der Einträge nach archivrechtlichen Benutzungsvorschriften erhalten. Wo bekomme ich eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Das Lebenspartnerschaftsbuch wird in Nordrhein-Westfalen bei dem Standesamt geführt, bei dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Wurde die Lebenspartnerschaft in der Zeit vom 01.08.2001 bis 30.09.2001 bei der seinerzeit zuständigen Bezirksregierung begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren Hauptwohnsitz hatten.

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    Ansprechpartner

    06 Bürgerservice / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Welver

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Welver

    Kosten

    Hinweise für Welver

    Namensrechtliche Erklärung 21,00 EURAusstellung von Peronenstandsurkunden je 10,00 EUR weitere Exemplare je 5,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de