Erschließungsbeitrag

    Erschließungsbeitrag

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Erschließungsbeitrag:

    Die Gemeinde ist gem. § 127 Baugesetzbuch (BauGB) zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands gesetzlich verpflichtet, von den Grundstückseigentümern beziehungsweise Erbbauberechtigten der durch die erstmalig hergestellte Erschließungsanlage (die zum öffentlichen Anbau bestimmten Straßen, Wege u. Plätze) erschlossenen Grundstücke für den entstehenden Erschließungsvorteil Erschließungsbeiträge zu erheben.
     

    Straßenbaubeitrag:

    Zum Ersatz des nicht anderweitig gedeckten Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist die Gemeinde gem. § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes NRW (KAG NRW) gesetzlich verpflichtet, von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung für die Möglichkeit deren Inanspruchnahme und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Vorteilen Straßenaßenbaubeiträge zu erheben. Im Gegensatz zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen handelt es sich hierbei um Maßnahmen, die nicht mehr der erstmaligen Herstellung einer Anlage zuzuordnen sind, sondern eher einer erneuten Herstellung bzw. in der Regel einer Erneuerung oder Verbesserung. Für reine Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen wird kein Straßenbaubeitrag erhoben.


    Kanalanschlussbeitrag:

    Der bislang zu zahlende Kanalanschlussbeitrag ist mit der Kanalnetzübernahme durch den Ruhrverband zum 01.01.2020 entfallen. Als Ausgleich wird für Grundstücke, die nach dem 01.01.2020 erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden, eine höhere Kanalbenutzungsgebühr erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schalksmühle

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    §§ 127- 135 BauGB; § 8 KAG NRW

    Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages in der Gemeinde Schalksmühle

    Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Schalksmühle

    Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schalksmühle

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Bei Entstehen der jeweiligen Beitragspflicht erfolgt eine konkrete Berechnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de