Erschließungsbeitrag
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Hinweise für Schmallenberg
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Wie hoch ist der Anteil den die Anlieger zu tragen haben und wer muss den Anliegeranteil zahlen?Der Anliegeranteil richtet sich nach der Einstufung der auszubauenden Straße zu den verschiedenen Typen. Dabei wird unterschieden nach Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen sowie Hauptverkehrsstraßen.Der Anteil der Anlieger an den Ausbaukosten liegt zwischen 10 % - 50 %. Die unterschiedlichen Prozentsätze sind anzuwenden, da der Vorteil der Anlieger bei dem Ausbau einer Anliegerstraße größer ist, als z.B. bei einer Hauptverkehrsstraße.Grundsätzlich Zahlungspflichtig ist der jeweilige Grundstückseigentümer. Das Land NRW hat jedoch zur Entlastung der Beitragspflichtigen ein Förderprogramm beschlossen.Für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden, übernimmt das Land NRW den Beitragsanteil der Anlieger, vorbehaltlich eines positiven Bewilligungsbescheides, zu 100 %.Wie ist der Verfahrensablauf für den Förderantrag?Die Beantragung der Förderung übernimmt die Stadt Schmallenberg. Nach Abschluss der Bauarbeiten und Vorlage aller Unternehmerrechnungen erfolgt die Berechnung des Anliegeranteils an den Ausbaukosten. Zeitlich erfolgt dies ca. 1 Jahr nach Fertigstellung der Straße.Über die ermittelte Summe wird ein Förderantrag gestellt. Das Land NRW prüft die Förderfähigkeit der Kosten und der Baumaßnahme. Verläuft die Prüfung positiv, erhält die Stadt Schmallenberg den Förderbescheid (ca. 2-3 Monate nach Antragstellung).Gegenüber den Anliegern ist im Anschluss, trotz der Förderung, ein Beitragsbescheid zu erlassen. Dieser beläuft sich, bei einem positiven Förderbescheid, jedoch auf 0,00 €. Die Anlieger haben keine Kosten zu tragen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Förderung.Was passiert, wenn eine Förderung durch das Land abgelehnt wird?Sollte ein Förderantrag, z.B. aufgrund fehlender Finanzmittel, abgelehnt werden, besteht aktuell weiterhin die Straßenbaubeitragspflicht und die Anlieger wären in der Zahlpflicht. Bisher wurde jedoch noch kein Antrag durch das Land abgelehnt.Rechtsgrundlage:§ 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) i.V.m. der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Schmallenberg.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) i.V.m. der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Schmallenberg
Verfahrensablauf
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Fristen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen