Erschließungsbeitrag

    Erschließungsbeitrag

    Hinweise für Medebach

    Beschreibung

    Hinweise für Medebach

    Erschließungsbeiträge werden von den Grundstückseigentümern für die Neuerschließung von Grundstücken - insbesondere Baugrundstücken - zur Finanzierung erstmalig anzulegender Straßen erhoben.

    Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Stadt benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Stadt beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Medebach

    • Formloser schriftlicher Antrag mit Lageplan

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Medebach

    Für die Erteilung der Beitragsbescheinigung wird ein Gebührenbescheid erstellt, in dem eine Verwaltungsgebühr festgesetzt wird. Die Höhe der Gebühr für eine Anliegerbescheinigung der Stadt Medebach  beträgt 18,00 € pro 1/2 Std.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Medebach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Medebach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de