Erschließungsbeitrag
Hinweise für Medebach
Beschreibung
Hinweise für Medebach
Erschließungsbeiträge werden von den Grundstückseigentümern für die Neuerschließung von Grundstücken - insbesondere Baugrundstücken - zur Finanzierung erstmalig anzulegender Straßen erhoben.
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Stadt benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Stadt beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Formloser schriftlicher Antrag mit Lageplan
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- §§ 127 ff. Baugesetzbuch
- Erschließungsbeiträge
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Erteilung der Beitragsbescheinigung wird ein Gebührenbescheid erstellt, in dem eine Verwaltungsgebühr festgesetzt wird. Die Höhe der Gebühr für eine Anliegerbescheinigung der Stadt Medebach beträgt 18,00 € pro 1/2 Std.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen