Erschließungsbeitrag
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Hinweise für Salzkotten
Beschreibung
Hinweise für Salzkotten
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Salzkotten
§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Salzkotten
Verfahrensablauf
Hinweise für Salzkotten
Der Erschließungsbeitrag wird von der Stadt Salzkotten durch Bescheid festgesetzt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen