Erschließungsbeitrag

    Ablösungsvertrag

    Hinweise für Borchen

    Bei der Entwicklung von Neubaugebieten ist eine zügige Bebauung und Erschließung der Grundstücke interessant.

    Beschreibung

    Hinweise für Borchen

    Vereinbarung über die vorzeitige Zahlung des Erschließungsbeitrags.

    Bei der Entwicklung von Neubaugebieten ist eine zügige Bebauung und Erschließung der Grundstücke interessant.

    Die dafür zu zahlenden Beiträge auf der Grundlage des Baugesetzbuchs können einmalig und endgültig von den Grundstückseigentümern abgelöst werden.

    Für Details lesen Sie gerne in unserer Satzung nach.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich IV "Bauen und Planen"

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter der Burg 1

    33178 Borchen

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borchen

    Formulare

    Hinweise für Borchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borchen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borchen

    Fristen

    Hinweise für Borchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borchen

    Kosten

    Hinweise für Borchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de