Erschließungsbeitrag

    Erschließungs- / Straßenbaubeiträge

    Hinweise für Recke

    Beschreibung

    Hinweise für Recke

    Die Gemeinde erhebt die Beiträge von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde Recke über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für erstmalig hergestellte Straßen.

    Für die nochmalige Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhebt die Gemeinde Beiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung nach § 8 KAG.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachdienst Gemeindeentwicklung, Bauordnung und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich IV - Öffentliche Infrastruktur, Gemeindeentwicklung, Bauordnung und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 4 - Gemeindeentwicklung, Bauordnung und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recke

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Recke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de