Erschließungsbeitrag
Erschließungs- / Straßenbaubeiträge
Hinweise für Recke
Beschreibung
Hinweise für Recke
Die Gemeinde erhebt die Beiträge von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde Recke über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für erstmalig hergestellte Straßen.
Für die nochmalige Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhebt die Gemeinde Beiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung nach § 8 KAG.
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Ansprechpartner
Fachbereich IV - Öffentliche Infrastruktur, Gemeindeentwicklung, Bauordnung und Umwelt
Adresse
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen